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Europäisches
Medienfreiheits-
gesetz (EMFA)

Nach Artikel 25 Absatz 2 des Europäischen Medienfreiheitsgesetzes (EMFA) sind Behörden und öffentliche Stellen verpflichtet, jährlich Informationen über ihre Ausgaben für staatliche Werbung offenzulegen. Diese Veröffentlichung schafft Transparenz über den Einsatz öffentlicher Mittel für Werbemaßnahmen und ermöglicht eine bessere Nachvollziehbarkeit entsprechender Ausgaben. Gleichzeitig trägt sie dazu bei, die mit dem EMFA verfolgten Ziele der Transparenz, Rechenschaftspflicht und Stärkung des öffentlichen Vertrauens zu verwirklichen.

Transparenz über Werbeausgaben

Als Unternehmen des Bundes veröffentlicht SEFE Securing Energy for Europe GmbH (SEFE) die Informationen nach Artikel 25 Absatz 2 EMFA jährlich auf dieser Website. Die erstmalige Veröffentlichung erfolgte im Jahr 2026 und umfasst die öffentlichen Ausgaben für Werbung im Zeitraum vom 8. August 2025 bis zum 31. Dezember 2025.

Veröffentlicht werden die jährlichen Gesamtausgaben von SEFE für Werbung sowie deren Aufschlüsselung nach Mediendienstanbietern und Anbietern von Online-Plattformen, bei denen entsprechende Werbeleistungen in Anspruch genommen wurden.

Geschäftsmann im Gespräch mit zwei Kolleginnen und Kollegen in einem Büro – Austausch über Unterlagen oder Projektinhalte.